Dr. Christian Woisetschläger 1080, Piaristengasse 35/9

Wahlarzt

Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse besitzt. Nach Bezahlung der Honorarnote(bar oder per Erlagschein) vergüten die Krankenkassen 80% des Tarifes für vertragliche Leistungen. Das Einreichen der Rechnung bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse wird auf Wunsch als Serviceleistung unserer Ordination erledigt. Somit entsteht für sie kein weiterer Aufwand und ein Teil der bezahlten Gebühr ist im Prinzip nur bis zur Rückerstattung ausgelegt.

Vorteile, die Ihnen ein Wahlarzt bieten kann:
  • Rasche Terminvergabe
  • Keine Wartezeiten in der Ordination
  • Ausreichend Zeit für die individuelle Betreuung, Zuhören, Erklärungen
  • Keine Abhängigkeit von Krankenkassen, daher Unabhängigkeit in der Wahl der Behandlung und Untersuchungsmethoden