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Wahlarzt Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse besitzt. Nach Bezahlung der Honorarnote(bar oder per Erlagschein) vergüten die Krankenkassen 80% des Tarifes für vertragliche Leistungen. Das Einreichen der Rechnung bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse wird auf Wunsch als Serviceleistung unserer Ordination erledigt. Somit entsteht für sie kein weiterer Aufwand und ein Teil der bezahlten Gebühr ist im Prinzip nur bis zur Rückerstattung ausgelegt. Vorteile, die Ihnen ein Wahlarzt bieten kann:
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